Rechtsberatung Baurecht Tuttlingen

Baurecht – das Recht als Fundament

Der Bereich des Baurechts wird oft in einem Atemzug als Bau- und Architektenrecht genannt. Der Hausbau oder Kauf eines schlüsselfertigen Objekts gehört für die meisten Menschen nicht nur zu den größten finanziellen Herausforderungen, sondern bringt diese mitunter auch psychisch an die Grenzen der Belastbarkeit, wenn sich Baufortschritt oder Qualität des Ergebnisses nicht so entwickeln, wie ursprünglich vereinbart. Daraus entwickeln sich in Folge immer wieder Probleme, die sich bei rechtzeitiger Beratung oft bereits im Keim hätten ersticken lassen. Hier ist fundierter juristischer Rat unbedingt erforderlich.

Auch auf Seite der Bauträger, Bauunternehmer und Bauhandwerker bedarf es einer engagierten Rechtsberatung und anwaltlichen Vertretung, damit jeder zu seinem Recht kommt. Denn all zu oft werden die Auftragnehmer eines Bauherren mit unbegründeten oder überzogenen Mängeleinreden, Minderungsbegehren und Schadensersatzforderungen konfrontiert.

Im Bereich des Baurechts unterstützen wir sämtliche Bereiche des Bauvertragsrechts. Dazu gehören nicht nur die Vergütung, Nachträge nach BGB und VOB/B, Bauinsolvenz, Bauzeitenstörungen, Abnahme, Mängelhaftung nach BGB und VOB/B, sondern auch Fragen des Architekten– und Ingenieurvertragsrechts und die damit einhergehenden Haftungsfragen.

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf:

  • Zivilrecht im Zusammenhang mit dem Bau
  • Bauvertrag
  • Bauträgervertrag
  • Bauprozess
  • Beweissicherungsverfahren
  • Werkvertrag zum Bauvorhaben
  • Gewährleistung
  • Architektenrecht